Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Joshua Niklas Henkel
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Joshua Niklas Henkel, Ober dem Hof 17, 51381 Leverkusen (im Folgenden "Anbieter", "wir" oder "Auftragnehmer") und unseren Kunden (im Folgenden "Kunde" oder "Auftraggeber"), sofern nichts anderes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde steht dafür ein, dass er die Leistungen ausschließlich zum Aufbau oder Ausbau einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bezieht.
3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Es gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses.
§2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken oder in Werbung stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern fordert den Kunden lediglich zur Abgabe eines Angebots auf.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Parteien über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner besonderen Form; der Vertrag kann insbesondere fernmündlich (per Telefon oder Videokonferenz), in Textform (z.B. per E-Mail oder Messenger) oder schriftlich geschlossen werden.
3. Bei fernmündlichem Vertragsschluss willigt der Kunde ein, dass der Anbieter das Telefonat und/oder die Videokonferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
4. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen gebunden.
5. Der Kunde verpflichtet sich, Login-Daten, Passwörter, Materialien und Links, auf die er im Rahmen des Vertrags Zugriff erhält, nicht an Dritte weiterzugeben.
§3 Leistungen, Vertragsgegenstand
1. Der verbindliche Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, nicht aus allgemeinen werblichen Angaben. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung von Unternehmensprozessen, insbesondere durch Implementierung webbasierter, cloudbasierter Software (SaaS) einschließlich Beratung und Umsetzung.
2. Der Anbieter schuldet als Dienstleister ein Tätigwerden, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder subjektiven Erfolgs (z.B. bestimmter Umsatz-, Kunden- oder Mitarbeiterzahlen). Der Nutzen der Leistung hängt maßgeblich von der Mitwirkung und Verwertung durch den Kunden ab.
3. Nicht Vertragsgegenstand sind die Leistungen der vom Anbieter empfohlenen bzw. implementierten Drittsoftware (SaaS). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestellt der Kunde diese externen Softwarelösungen selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten eigenständige Verträge ab. Die Drittanbieter sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
4. Dem Anbieter steht bei der Erbringung der Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Er ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen; ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
5. Nach Vertragsschluss besprochene Leistungsänderungen sind nur verbindlich, wenn sie in Schrift- oder Textform bestätigt werden.
§4 Preise und Vergütung
1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise sind Nettopreise; es kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, soweit diese anfällt.
2. Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen verlangen und die Erbringung der Leistungen von der vollständigen Befriedigung seiner fälligen Ansprüche abhängig machen.
3. Mehrere Kunden desselben Auftrags haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
4. Kosten für Leistungen Dritter (z.B. SaaS-Anbieter) sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden gesondert und in eigener Verantwortung an den jeweiligen Dritten zu zahlen. Monatliche Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums in Rechnung gestellt.
§5 Zahlung, Rechnung, Aufrechnung
1. Die Vergütung ist zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt sofort fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung ist die jeweilige Rate im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit und erteilt mit Vertragsschluss das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat. Der Anbieter kündigt die Belastung des Kontos an (Pre-Notification); die Pre-Notification-Frist beträgt einen Geschäftstag und ist nicht formgebunden (z.B. Rechnung, E-Mail). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Mandats, nicht jedoch vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Das Mandat gilt bis zu seinem Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.
3. Soweit ausnahmsweise eine Zahlung per Überweisung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden; insoweit gelten ergänzend deren Bedingungen.
4. Kann eine Lastschrift nicht eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde den Betrag innerhalb von fünf Werktagen zu überweisen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu erstatten, soweit ihn ein Verschulden trifft.
5. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Daten rechtzeitig, zuverlässig, korrekt und vollständig zur Verfügung – auch ohne besondere Aufforderung und auch hinsichtlich solcher Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden. Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
2. Erforderliche Entscheidungen und Zustimmungen trifft der Kunde unverzüglich. Soweit der Anbieter eine Freigabe anfordert, erfolgt diese innerhalb von 48 Stunden ab Zugang der Anforderung.
3. Der Kunde ist für die Bereitstellung eines geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden digitalen Zugangs selbst verantwortlich. Vor Arbeiten an Produktivsystemen erstellt der Kunde eigenverantwortlich Datensicherungen.
4. Der Kunde ist für die rechtskonforme Ausgestaltung seiner Online- und Social-Media-Präsenzen, insbesondere Datenschutzerklärung und Impressum, selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt weder Formulierung noch Prüfung von Rechtstexten und empfiehlt insoweit anwaltliche Beratung.
5. Persönliche Zugangsdaten für vom Anbieter bereitgestellte Plattformen sind gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen; die Weitergabe von Passwörtern an Dritte ist untersagt.
6. Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Texte, Fotos, Daten) frei von entgegenstehenden Rechten Dritter ist, und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
7. Verletzt der Kunde Mitwirkungspflichten, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Anbieter ist berechtigt, hierdurch verursachte Mehrkosten in Rechnung zu stellen; Ansprüche aus Annahmeverzug bleiben unberührt.
§7 Zurückbehaltungsrecht
1. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten, ohne dass seine laufenden Vergütungsansprüche entfallen.
2. Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden überlassenen Unterlagen zu. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden dadurch ein unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil entstünde.
§8 Urheberrecht, Nutzungsrechte
1. Alle vom Anbieter zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erstellten und überlassenen Arbeitsergebnisse (z.B. Schriftstücke, Worksheets, Websites, Schaubilder, Flussdiagramme, Präsentationen, Grafiken, Software, Workflows, Fotos und sonstige Medien) sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters hieran an, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
2. Der Kunde darf die überlassenen Arbeitsergebnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vom Vertrag und dem vereinbarten Leistungsumfang erfassten eigenen Zwecke verwenden. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung (ggf. mit der letzten Rate). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern oder abändern zu lassen und sodann zu verwerten.
3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit sich die Zustimmung nicht bereits aus dem Auftragsinhalt ergibt.
4. Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden an den Arbeitsergebnissen, sodass diese gelöscht und etwaige Zugänge entzogen werden können. Dies gilt für mit Make, Zapier oder n8n umgesetzte Lösungen, nicht jedoch für eigenständige Softwarelösungen.
5. Der Anbieter ist berechtigt, die zugrundeliegenden Workflow-Logiken, Konzepte und Code-Strukturen in anonymisierter Form (ohne personenbezogene Daten und ohne kundenspezifische Informationen) für andere Projekte wiederzuverwenden.
§9 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
2. Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
3. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden namentlich und unter Verwendung seines Logos bzw. seiner Marke als Referenz zu nennen und in angemessenem Umfang in Wort, Bild und Ton über die Zusammenarbeit zu berichten, auch nach Vertragsende. Der Kunde kann dem aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.
§10 Gewährleistung
1. Da Gegenstand des Vertrags eine Dienstleistung ist, schuldet der Anbieter kein bestimmtes Werk und keinen bestimmten Erfolg. Beanstandungen erbrachter Leistungen sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, in Textform anzuzeigen.
2. Bei berechtigter Beanstandung erbringt der Anbieter Nacherfüllung durch erneute oder nachgebesserte Leistung. Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Frist wiederholt fehl, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
3. War eine Beanstandung für den Kunden erkennbar unberechtigt, kann der Anbieter den hierdurch entstandenen Aufwand zu üblichen Sätzen berechnen.
§11 Haftung, Verjährung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Haftung für Daten- und Programmverluste ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
4. Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen und Handlungen Dritter (insbesondere SaaS-Anbieter), einschließlich vorübergehender oder endgültiger Sperrung oder Löschung von Accounts. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1, für die die gesetzlichen Fristen gelten.
§12 Laufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss und richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich um die jeweils vereinbarte Verlängerungsdauer; ist eine solche nicht vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
2. Die Kündigung hat mit der vereinbarten Frist, mindestens jedoch zwei Monate zum jeweiligen Laufzeitende, zu erfolgen.
3. Eine ordentliche Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit vor deren Ablauf ist ausgeschlossen; ebenso sind freie Kündigungsrechte während der Laufzeit ausgeschlossen. Die Kündigung freier Dienstverhältnisse nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde
- trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung eine wesentliche Vertragspflicht verletzt (Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit entbehrlich);
- bei Ratenzahlung oder einem Laufzeitvertrag mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
5. Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, kann er die bis zum regulären Laufzeitende fällig werdende Restvergütung als Schadensersatz verlangen. Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 5 % angesetzt, sofern nicht eine Partei einen abweichenden Wert nachweist.
6. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§13 Höhere Gewalt
1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Leistungserbringung durch höhere Gewalt gehindert ist; dies gilt auch im Verzug. In diesem Fall entfällt insoweit auch die Pflicht der anderen Partei zur Gegenleistung.
2. Höhere Gewalt sind außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, deren Folgen trotz gebotener Sorgfalt nicht abgewendet werden können, insbesondere Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwetter, Umweltkatastrophen oder hoheitliche Anordnungen.
3. Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform, ergreift mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die zur Wiederaufnahme erforderlichen Maßnahmen und unternimmt angemessene Anstrengungen, die nachteiligen Auswirkungen zu minimieren.
§14 Elektronische Kommunikation
1. Die Kommunikation kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachricht erfolgen. Wünscht der Kunde keine Kommunikation per E-Mail oder stellt er besondere Sicherheitsanforderungen (z.B. Verschlüsselung), teilt er dies dem Anbieter in Textform mit.
2. Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln; der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
§15 Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Abweichende Nebenabreden bestehen nicht.
2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
3. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine notwendige Regelung fehlen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass § 139 BGB insgesamt abbedungen ist und diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr bewirkt.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und – soweit abdingbar – des internationalen Privatrechts.
5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leverkusen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Stand: Juni 2026
Joshua Niklas Henkel | Ober dem Hof 17, 51381 Leverkusen | USt-IdNr: DE441288305
E-Mail: jh@joshuahenkel.com | Telefon: 01573 4615084