AGB - Joshua Henkel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Joshua Niklas Henkel

§1 Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Joshua Niklas Henkel, Ober dem Hof 17, 51381 Leverkusen (im Folgenden "wir", "uns", "Anbieter" oder "Auftragnehmer") und unseren Kunden (im Folgenden "Kunde" oder "Auftraggeber"), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

§2 Vertragsabschluss

1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

2. Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass der Anbieter das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

5. Der Kunde ist an seinen Auftrag für die Dauer von 14 Tagen gebunden.

6. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.

§3 Leistungen

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots oder der Auftragsbestätigung.

2. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzuschalten, sofern dies für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendig ist.

3. Änderungswünsche des Kunden müssen schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

2. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Im Falle des Zahlungsverzugs behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

4. Monatliche Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums in Rechnung gestellt.

§5 Laufzeit und Kündigung

1. Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge über den jeweils vereinbarten Zeitraum fest abgeschlossen und verlängern sich mangels Kündigung wiederholt um die jeweils vereinbarte initiale Laufzeit.

2. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Vertragslaufzeit:

  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr: 3 Monate zum Ende der Laufzeit
  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von sechs Monaten: 2 Monate zum Ende der Laufzeit
  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von drei Monaten: 1 Monat zum Ende der Laufzeit

3. Die Kündigung nach § 627 BGB (Kündigung freier Dienstverhältnisse) ist ausgeschlossen.

4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:

  • Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung ist bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich.
  • Der Zahlungsverzug mit einem Betrag von mehr als 5.000 EUR um mehr als 30 Tage.
  • Der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.

5. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen (E-Mail genügt).

§6 Kundenpflichten

1. Der Kunde stellt alle erforderlichen Zugänge zu seinen Systemen bereit, benennt einen Ansprechpartner und liefert benötigte Informationen zeitnah.

2. Bei Arbeiten an Produktivsystemen erstellt der Kunde vorab Datensicherungen.

3. Bei Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern sich Fristen entsprechend. Wir sind berechtigt, während der Verzögerungszeit anfallende Mehrkosten dem Kunden zu berechnen.

4. Der Kunde gewährleistet, dass uns übergebene Daten keine Rechte Dritter verletzen und stellt uns von entsprechenden Ansprüchen frei.

§7 Rechteübertragung

1. Der Kunde erwirbt nach vollständiger Zahlung volle Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an implementierten Automatisierungen und Workflows.

2. Wir sind berechtigt, Workflow-Logiken, Konzepte und Code-Strukturen in anonymisierter Form (ohne personenbezogene Daten oder kundenspezifische Informationen) für andere Projekte wiederzuverwenden.

§8 Datenschutz und Geheimhaltung

1. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 28 DSGVO schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.

2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass wir personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erheben, verarbeiten und nutzen. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

3. Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§9 Gewährleistung

1. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen.

2. Im Falle eines Mangels haben wir das Recht, nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzleistung zu erbringen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu.

3. Wenn Mängelrüge unberechtigt war (für uns erkennbar), können wir den Aufwand nach üblichen Sätzen berechnen.

§10 Haftung

1. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

4. Für Schäden durch vom Kunden bereitgestellte Systeme oder deren Anbieter haften wir nicht, außer bei eigener Verursachung durch fehlerhafte Implementierung.

§11 Höhere Gewalt

1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet. In diesem Fall wird auch die andere Partei temporär von den von ihr insoweit geschuldeten Gegenleistungen frei.

2. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwetter, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.

3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat:

  • die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und die Gründe hierfür zu informieren;
  • mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
  • angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages möglichst zu minimieren.

§12 Schlussbestimmungen

1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Eventuell abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.

3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

4. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.

5. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leverkusen. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.